MPU - Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU verlangen:
- wenn nach Entziehung der Fahrerlaubnis der Bewerber einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt oder
- wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Fahrerlaubnisinhaber charakterlich, geistig oder körperlich nicht mehr in der Lage ist ein Kraftfahrzeug zu führen.
Hilfe!!! Ich muss zur MPU - Was kann ich tun ?
Kontaktieren Sie uns bitte umgehend, so dass wir gemeinsam zügig die MPU angehen können.
Sich gegen eine MPU „zu wehren“ ist unter dem rechtlichen Aspekt sehr schwierig. Wenn Ihnen aber Ihr Fall merkwürdig vorkommen sollte, können wir Ihnen einen kompetenten Rechtsanwalt vermitteln. Unsere Partnerkanzlei prüft gerne Ihren Fall und legt in Absprache mit Ihnen eventuelle Rechtsmittel ein. Bemühen Sie sich aber bitte umgehend! Denn nach Verstreichen der Fristen haben Sie keine Möglichkeiten mehr. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dann könnten diese Leistungen sogar von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden.
Vorurteile über die MPU
Es gibt eine Vielzahl von Unwahrheiten über die MPU. Das größte Vorurteil ist, dass die MPU ein „Idiotentest“ ist. Diese Vorurteile möchten wir gerne entkräften. Denn die Begutachtungsstellen für Fahreignung müssen sich an die Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung halten. Diese Leitlinien sind verbindlich. Das Bundesamt für Straßenwesen ist die Aufsichtsbehörde für die Begutachtungsstellen. Diese prüfen mit Stichproben die Gutachten auf Ordnung und Nachvollziehbarkeit. Somit ist gewährleistet, dass es weder Willkür noch auf den Gutwill des Gutachters ankommt.
Ablauf einer MPU
Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung gliedert sich in drei Teile.
1. Die medizinische Untersuchung
Zunächst wird bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung geprüft ob der Klient aus medizinischer Sicht „fit“ ist. Wenn eine MPU wegen Alkohol- oder Drogendelikten angeordnet wurde, wird vor Ort geprüft ob die notwendigen Werte in Ordnung sind. Manchmal können Medikamente die Ursache sein, dass einige Werte sich verschieben. Von daher ist es unbedingt notwendig, dass allerhand Unterlagen von entsprechenden Ärzten vorgelegt werden, so dass sich z.B. Ihre Blutwerte erklären lassen.
Bei Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit sollten in der Regel Abstinenzbelege vorgelegt werden. Das gleiche gilt auch bei Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit.
Für die Abstinenzbelege gibt es unterschiedliche Varianten. Diese unterscheiden sich von Art und Dauer der Nachweise. ACHTUNG: Leberwerte vom Hausarzt reichen auf keinen Fall aus! Leberwerte dienen aber in jedem Falle der Unterstützung zu Ihren Aussagen.
Die Abstinenzbelege müssen von einem akkreditierten Labor sein. Unser Partnerlabor ist selbstverständlich akkreditiert, deren Abstinenzbelege werden von allen Begutachtungsstellen für Fahreignung anerkannt.
2. Der Leistungstest
Der Leistungstest findet an einem Computertestgerät statt. Es gibt unterschiedliche Tests. Dabei soll herausgefunden werden ob Ausdauer, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsvermögen vorhanden sind. Wenn der Leistungstest nicht ausreicht, kann die Begutachtungsstelle für Fahreignung eine psychologische Fahrverhaltensbeobachtung als Kompensationsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Zur psychologischen Fahrverhaltensbeobachtung können wir Sie umfangreich vorbereiten und begleiten.
3. Das psychologische Gespräch (Explorationsgespräch)
Im psychologischen Gespräch wird eine Gutachterin oder ein Gutachter sich mit Ihnen, dem Klienten, über die Delikte und den Hintergründen über die Verhaltensauffälligkeiten unterhalten. Der Psychologe überprüft, ob beim Klienten ein Rückfall in ähnliche Verhaltensmuster künftig ausgeschlossen werden kann. Es nutzt nichts, den Gutachter zu belügen. Lügen und sinnfreie Annekdoten werden sich schnell enttarnen. Es reicht dem Gutachter nicht aus, zu „schwören“, dass man künftig nie wieder unter Alkohol oder Drogen fährt, bzw. man künftig im Straßenverkehr „besser aufpasst“ um keine Punkte mehr „zu kassieren“.
Vielmehr muss verdeutlicht werden, in wieweit sich das frühere Verhalten geändert hat und wie diese Verhaltensänderung sich positiv auf das künftige Verhalten im Straßenverkehr auswirkt.
Das psychologische Gespräch bestehen viele nicht. Grund dafür ist nicht eine angeblich subjektive Einstellung des Gutachters, sondern viel mehr liegt an einer mangelnden Vorbereitung. In der Vorbereitung soll sich der Klient keine „Geschichte“ für den Gutachter merken, sondern es muss eine grundlegende Aufarbeitung des früheren Verhaltens geschehen.
Unsere erfahrenen MPU-Berater arbeiten diesen gesamten Bereich mit unseren Klienten auf um ihn optimal aufgearbeitet und somit „vorbereitet“ zur MPU zu schicken.
Was kostet eine MPU?
Die Kosten für eine MPU ergeben sich aus der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ (GebOst).
Aus der Gebührenordnung ergibt sich, dass z.B.
- eine MPU wegen Alkoholauffälligkeiten 338 Euro,
- die MPU wegen Betäubungsmittelauffälligkeiten 338 Euro,
- die MPU wegen zu vielen Punkten 292 Euro kostet.
Bei Mehrfachfragestellungen erhöht sich die Gebühr.
Alle Preise ohne Umsatzsteuer und keine Gewähr!